Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratswein

Ratswein

, m.

dem städtischen Rat gehörender Wein als Naturaldeputat und Geschenk
  • die sechsherrn ... haben jarlichs auch mehe verehrung, inkomsten, gefellen, presenzn, boissen, raitzweins 
    1588 BuchWeinsberg IV 28
  • seindt zur fischermahlzeith herr junger burgermeister W., dan herr Z. ... abgeordnet, daselbst [ist] ... der rathswein präsentiert wordten
    1666 Brod,WürzbFischer. 48
unter Ausschluss der Schreibform(en):