Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rattuch

Rattuch

, n.

Tuch als Vergütung für eine ansonsten ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit im Rat (V 2) 
  • so hat man verordnet, das man einem jeden zu der zitt so man das radttuch ußgibt, ungeverlich vier ellen parchent zu einem wamß gebenn vnnd mit den radthosen vberantworten soll
    1511 Alsatia 1875/76 S. 302
unter Ausschluss der Schreibform(en):