Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rattuch
Artikel davor:
Ratstafel
Ratstag
Ratstagfrau
rattätig
Rattei
(Ratteilung)
Ratstisch
Ratstitel
Ratstitelbrief
Rattruhe
Rattuch
, n.
Tuch als Vergütung für eine ansonsten ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit im Rat (V 2)
vgl.
Ratsbesoldung
- so hat man verordnet, das man einem jeden zu der zitt so man das radttuch ußgibt, ungeverlich vier ellen parchent zu einem wamß gebenn vnnd mit den radthosen vberantworten soll1511 Alsatia 1875/76 S. 302