Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratvorsteher

Ratvorsteher

, m.

leitendes Mitglied eines beratenden Gremiums
  • so dann etwa ein trunk wein ... vonnöthen, denselben vor den märkertag bestellen, und kauffen, auch da er im kirchspiel kaufft würde, kann er selbigen etlichen von denen schöffen oder rathvorsteheren versuchen lassen
    1658 Westerwald/GrW. I 604
  • jedem ... diener, der als rathsvorsteher, rath oder expedirender secretaͤr bei dem landesherrlichen kabinet, bei den allgemeinen landes- oder besondern provinz-collegien zur ... landesdirektion oder zur justizverwaltung angestellt wird
    1806 SammlBadStBl. III 19