Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratzehnt

Ratzehnt

, m.

eine Abgabe
  • [Beschuldigung, dass der Landgraf] den ratzehende ... H.v.S. verschrieben habe ... und der lantgrave antwert: daz die zehende ratzehende sin und haben die sin eltern of in bracht
    1403 RTA. V 473