Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubepfennig

Raubepfennig

, m.

eine Abgabe, wie Raubsteuer (I)?
  • so hat dan der gerichtsknecht fur sein besoldung jerlich ... ein gemeinen wasen ... hat er von der gemeinde zu D. und geben ime nichts fur die raubepfening und darzu kein laube prot
    1527 MWirzib. I 223