Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubergesinde

Raubergesinde

, n.

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wie Räubervolk 
  • darüber auch ihn und sein weib ein schelmen-, raubers-, diebs- und mördergesind etc. gescholten
    1671 Kramer,VolkslAnsbach 179
  • rauber-, jauner-, zigeuner- und anderes herrenloses gesind 
    1720 Moser,StaatsR. 32 S. 123