Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rauberwillen
Artikel davor:
Räubershure
rauberig
Räuberin
räuberisch
Räubernest
Räuberrecht
Rauberschar
(Räuberschiff)
Räubervolk
rauberweise
rauberwillen
, adv.
wie räuberisch
- erschlegt aber einer iemanden vnnd beraubett ihn nicht, hatt ihn auch nicht rauber willen erschlagen den richtett man mit dem schwertt1628 Apel,Collect. 85
Artikel danach:
raubes
Raubfeste
(Raubfriede)
Raubgaline
Raubgast
Raubgeld
Raubgesinde
Raubgesindel
(raubesgeweise)