Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubfeste
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räuberisch
Räubernest
Räuberrecht
Rauberschar
(Räuberschiff)
Räubervolk
rauberweise
rauberwillen
raubes
Raubfeste
, f.
wie Raubhaus
- erlaubt, daz si alle raubhůser und vesten ... betwingen und beschedigen1347 MGConst. VIII 480Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- die thäter hatten ihren ausritt aus dem hause Linou und sonsten anderen raubvesten, die im lande ... aufgebauet waren1557 Westphalen,Mon. II 1298Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
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