Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubgeld

Raubgeld

, n.

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Geld aus dem Verkauf eines Raubes (IV) 
  • raubgelt, prædatitia pecunia
    1691 Stieler 682
  • ob spiel-geld gerichtlich auffgefordert werden kan? diebe-, raub- und spiel-geld ist er nicht schuldig zu gelten. es darff auch der richter nicht darzu helffen
    1721 Zipffel,Händel I-III 6
  • raubgaͤlt. (das) gaͤlt auß verkaufftem raub geloͤßt oder vom feynd im krieg überkommen. pecunia prædacea, manubialis pecunia
    1561 Maaler 325rb