Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubgesinde

Raubgesinde

, n.

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wie Räubervolk 
  • dass sick diß raubgesind nicht betreten lasse
    1664 Hohenberg X V. 806
  • pœnal-sanction und verordnung wider das schaͤdliche diebs-, raubs- und zigeuner- ... gesind 
    1722 Moser,StaatsR. 32 S. 127
  • freybeuter, raubgesind ... gartbrüder und herrenlose knecht
    1728 Leu,EidgR. II 223
unter Ausschluss der Schreibform(en):