Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubgesindel
Artikel davor:
Räubervolk
rauberweise
rauberwillen
raubes
Raubfeste
(Raubfriede)
Raubgaline
Raubgast
Raubgeld
Raubgesinde
Raubgesindel
, n.
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wie Räubervolk
- weil er noch raubgesindlein merckt1664 Hohenberg X V. 811
- das herumvagierende diebs- und raubgesindel1721 JbWien 14 (1958) 143
- als peinliche untersuchungsfaͤlle ... sollen angesehen werden ... faͤlle, wo ein verbrechen ... unter solchen umstaͤnden begangen worden ist, welche auf einen zusammenhang mit anderm raubs- oder diebsgesindel schließen lassen1813 SammlBadStBl. I 1412
Artikel danach:
(raubesgeweise)
Raubgut
Raubhafer
Raubhaftige
(raubeshalben)
Raubhaus
räubig
(Raubigend)
(raubigende)