Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raubschloß
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Raubsrecht
(Raubritt)
Raubschatzung
(Raubscherd)
Raubschiff
Raubschilling
Raubschloß
, n.
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Schloss als Raubhaus
- up myns herren lyeff zo warden, as veir as hey vur eyn rouffsloiss leget1380 QKölnHandel I 76
- dasselb slos von den verreter und diebhanden eingenomen und ein raubslos darauß gemacht1470 FRAustr. 46 S. 128Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- es haben ... die kayszer ... straifendte rotthen wider die rauberey und raubschlösser verordnetum 1550 HallChr. 112
- erwunnen und zerbrachen die raub-schlösser1557 Westphalen,Mon. II 1302Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das alte raub-schloß1721 Knauth,Altenzella V 11Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- reichsherren ... welche mit den reichtsstaͤdten bey dem kayser gegen die raubschloͤsser klage gefuͤhrt1770 Cramer,Neb. 97 S. 33
- als seine zahlreichen hügel sturmfeste raubschlösser tragen1807 Hormayr,SüddArch. I 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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