Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchanschlag

Rauchanschlag

, m.

wie Rauch (III) 
bdv.: Hausanschlag
  • [Anlage auf die Hufen und Häuser der Untertanen, die in den Akten als] rauchanschlag[bezeichnet wird]
    1536/37 ForschSteierm. IX 13