Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchanschlag
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(Raubtreten)
Raubung
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Raubvolk
(Raubweigerung)
Raubsweise
(Raubwere)
Raubwiese
Rauch
Rauchanschlag
, m.
wie Rauch (III)
bdv.:
Hausanschlag
- [Anlage auf die Hufen und Häuser der Untertanen, die in den Akten als] rauchanschlag[bezeichnet wird]1536/37 ForschSteierm. IX 13