Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchfanggulden
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(Rauchersdieb)
(räucherig)
Räucherin
Rauch'even
Rauchfall
Rauchfang
Rauchfanganschlag
Rauchfangbeschauer
Rauchfangbeschauung
Rauchfangsgeld
Rauchfanggulden
, m.
wie Rauch (III)
- solang der anschlag des rauchfanggulden weret, müessen die juden denselben von ihren bewohnten heusern geben1642 BlNÖLk. 2 (1866) 23
- [dass jeder] den diß orths von uns gnaͤdigst bewilligten rauchfang-gulden einfordern ... lasse1662 CAustr. I 121Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen alle bestand- und in-leuthe ... diesen rauchfangs-gulden auch von so viel rauchfangen, als sie zu ihren bestand-zimmern, quartieren und wohnungen inne haben ... deren eigenthuͤmern zuzutragen schuldig seyn1662 CAustr. I 121Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg