Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchgesinde
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Rauchfangbeschauer
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Rauchfanggulden
Rauchfangkehrer
Rauchfangkehrermeister
Rauchfangsteuer
(Rauchgat)
Rauchgeld
Rauchgesinde
, n.
im Haushalt des Dienstherrn lebende Bedienstete
vgl.
Rauchersdieb
zu
Rauch (II)
- wann ... unsere rät, ambtleut oder officier ... von unsertwegen bey ime [Vogt] einker nemen wurden, soll er ... umb ein trukene malzeit für jede der angeregten personen drey bazen, für derselben diener ... potten und rauchgesünd, auch jeden imbis oder nachtmal ain bazen ... in ausgab bringen1605 KlingnauStR. 339Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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