Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchgesinde

Rauchgesinde

, n.

im Haushalt des Dienstherrn lebende Bedienstete
  • wann ... unsere rät, ambtleut oder officier ... von unsertwegen bey ime [Vogt] einker nemen wurden, soll er ... umb ein trukene malzeit für jede der angeregten personen drey bazen, für derselben diener ... potten und rauchgesünd, auch jeden imbis oder nachtmal ain bazen ... in ausgab bringen
    1605 KlingnauStR. 339