Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchmiete
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(Rauchgat)
Rauchgeld
Rauchgesinde
Rauchgroschen
Rauchhafer
Rauchhahn
Rauchheller
Rauchhenne
Rauchherr
Rauchhuhn
Rauchmiete
, f.
wie Rauch (III)?
vgl.
Rauch (I)
- ein jeder untertan und einsäß, der ein eigen oder besonderen rauch hat und kein roß hat, gibt jars zu rauchmüeth 3 sch. h. und müethmaas 6 hellernach 1552 DarstWürtG. XIX 41 Anm. 44
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Rauchpfennig
Rauchpfund
Rauchschwein
Rauchstatt
Rauchsteuer
Rauchstube
Rauchware
1Rauchwein
2Rauchwein