Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchschwein
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, n.
Schwein als Abgabe vom eigenen Rauch (II)?
vgl.
Rauch (III)
- ein bauer in B. hat mir berichtet, daß die nebenintraden in anderen sachen als an bier-akzisen, an zins-korn, und rock-schweinen in beiden grafschaften auf einer manier alle zeit gleich gewesen1667 JbOldenb. 54, 1 (1954) 87
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