Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rauchwein
Artikel davor:
Rauchhuhn
Rauchmiete
Rauchpfennig
Rauchpfund
Rauchschwein
Rauchstatt
Rauchsteuer
Rauchstube
Rauchware
1Rauchwein
2Rauchwein
, m.
ungekelterte (auch zT. getretene) Trauben iU. zum lauteren (dh. gekelterten) Wein
vgl.
lauter (I 1)
zu
rauh (VI)
- es sol ... von zehendknechten vnd karchern alle fert rauchsweins gegen einander auff gleich gekerfft hoͤltzer vnderschidlich geschnitten ... werden1551 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)