Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rauchwerken
Artikel davor:
Rauchpfennig
Rauchpfund
Rauchschwein
Rauchstatt
Rauchsteuer
Rauchstube
Rauchware
1Rauchwein
2Rauchwein
Rauchwerk
rauchwerken
, v.
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vorläufig beraten, für eine Entscheidung vorbereiten, etwas in einem Ausschuss für ein Plenum vorbereiten (nach Schmeller2 II 83)
- hernach folgt die erklaͤrung gemeiner landsfreyheit, wie juͤngst auf hintersichbringen an gemeine landschaft zu Muͤnchen von den verordenten gerauchwerkt ist worden1515 BairLT. XX 213