Räude, Raude, f.
Räude, Raude, f.
eine Viehkrankheit; sie gilt beim Verkauf davon befallener Tiere als Sachmangel und begründet Gewährleistungsansprüche des Käufers
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wegen welcher maͤngel und fehler ein stuͤck vieh heimgeschlagen werden kan ... bei den schafen sollen die nasse und trockene raude ... als ein hauptmangel angesehen, und deßfalls von dem verkaͤufer 2 wochen und einen tag gewaͤhrschaft geleistet werden1785 Fischer,KamPolR. II 740 Faksimile
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[der Pferchmeister soll die Schafe,] wenn sich zeichen der raͤude aͤussern, todtschlagen1785 Fischer,KamPolR. II 773 Faksimile