Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Raufe
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Rauchwolle
Rauchwollewerk
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räudig
Raufbuße
1Raufe
2Raufe
, f., Räuf, n.? pl.?
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Geraufe, Schlägerei; Räuf verstehen Rauferei verhindern, die Raufenden trennen
- daß niemand kein reff solle verstanden haben, dann mit wehrender hand1344 VerhNdBayern 22 (1882) 168
- die rauf soll aufrichtig hergehen, auf der herberg, ... mit der blossen faust und nicht mit mörderlichem gewehr1682 AnnNassau 32 (1901) 74
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