Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauferei
Artikel davor:
Rauchwerk
rauchwerken
Rauchwolle
Rauchwollewerk
Räude
räudig
Raufbuße
1Raufe
2Raufe
raufen
Rauferei
, f.
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Prügelei, Schlägerei
bdv.:
Balghandel,
Raufhandel
vgl.
Greinhandel,
Haderhandel
- wo sich in der hofmarh ... ein unterthann befunden wuerde, welher der trunkenheit, ... raufereien und andern schödlichen untugenten ergeben ... wäre [soll er der Herrschaft angezeigt und namhaft gemacht werden]um 1690 OÖsterr./ÖW. XIV 400
- wann sich ... bei ausgesteckter marktsfreiheit und kirchtägen händl und rauferei eraignen, ... will ihr die gnädige herrschaft dise ... sachen von selbsten abzuhandlen vorbehalten haben1697 NÖsterr./ÖW. VIII 55Faksimile (ca. 51 KB)
- daß allein dem braͤuverwalter die jurisdiction in den faͤllen gebuͤhre, wo einige personen in churfuͤrstl. braͤuhaͤusern zu V. ... rauffereyen ohne blutvergiessen [begangen haben]1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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