Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raufsache

Raufsache

, f.

eine Rauferei betreffende Angelegenheit
  • [sollen] alle schmach- rauff: vnnd andere sachen vor vnsern beampten jedes orts, da sich die sachen verloffen haben, gerechtfertiget vnd außgetragen werden
    BadLO. 1622 91