Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raufsache
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Rauchwollewerk
Räude
räudig
Raufbuße
1Raufe
2Raufe
raufen
Rauferei
Raufhandel
Raufhandlung
Raufsache
, f.
eine Rauferei betreffende Angelegenheit
- [sollen] alle schmach- rauff: vnnd andere sachen vor vnsern beampten jedes orts, da sich die sachen verloffen haben, gerechtfertiget vnd außgetragen werdenBadLO. 1622 91
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Raufwolle
Raugraf
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rauh
Rauhe
Rauhfelge
rauhfelgen