Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauhweide
Artikel davor:
rauhkaufen
Rauhkern
Rauhkorn
(Rauhlast)
Rauhmeß
Rauhnächte
Rauhschau
(Rauhware)
(rauhwaren)
(Rauhwarschau)
Rauhweide
, f.
mit Gebüsch bestandene Weide, meton. auch das Recht auf ihre Nutzung
vgl.
Glattweide,
rauh (III)
- daß die gemeinde zu E. macht haben zu fahren mit ihren herdten, rauhweyd zu suchen, wo vnßere herrn von O. vff den ihren hierinfahrend mit ihren herdenum 1480 PfälzW. I 446
- mit der raudweiden soll ein jede gemeinde sich ziemblicher maszen ihrer gemarcken und zehenden behelffen und kein [hat] die andere mit ihrem viehe zu weit und wider die billigkeyt zu übertreiben1579 Pfalz/Wasserschleben,RQ. 269Faksimile (ca. 92 KB)
- der ... wald ist auch gnädigster herrschafft. die stadt hat rauh- und schmaltzweydt darinnen zu genießen1741 MittSaar 21 (1938) 239
- die rauhweide ist jene für das rindvieh, die glattweide ist das eckerich1768 PfälzMus. 1931 S. 243
- ferner hat die ... gemeind ein rauhweid das jahr über ... zu suchen [mit zeitlichen Einschränkungen]oJ. PfälzW. I 13