Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raum/raum

Raum

, m., n.
I Grundstück, Grund, Platz, Liegenschaft, auch ein unbebautes, wüstes oder gerodetes Stück Land
II auf seinen Raum kommen nach freiem Geleit wieder zu einem befriedeten Raum kommen
III Platz, Raum für ungehinderte Bewegung
IV Freiheit von Verbindlichkeiten
V Zeit, Frist
VI Raum haben anwendbar sein; Raum geben / behalten stattgeben, Gelegenheit geben
VII etwas in Raumen stehen lassen etwas unverändert belassen
VIII Frachtraum (eines Schiffes)
IX ein Maß für Fische, benannt nach dem im Fischerkahn befindlichen Behältnis für den Transport der Fische
X Abraum, Schutt

raum

, adj., adv.
I räumlich: geräumig, offen, weit, unbebaut; jm. mit etwas raum sein jm. einen Raum freilassen, zugestehen; Beleg um 1020/60: urbar gemachtes Land?
II zeitlich: lang, ausgedehnt, weit
III frei, ungehindert, ohne Einschränkungen, ohne Behinderung; häufig von Straßen gebraucht; formelhaft rechen und raum 
IV meist in Übergabeformeln: frei von Lasten und Verbindlichkeiten, frei von rechtlichem Einspruch; formelhaft mit frei, rach, rech, 1rechen (I) 
V leicht, einfach
VI etwas bleibt raum stehen etwas bleibt offen
VII adv. zur Steigerung bei Mengenangaben: gut, reichlich