Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raumen
Artikel davor:
räuken
Raum
raum
(raumbärig)
(Raumbärige)
Räumbrief
Räumbuße
(Raumeding)
Raume
räumen
raumen
, v.
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von einem Termin: anberaumen, festlegen
- uf ain getrüwen gerumten frid oder uf ainen steten suon15. Jh. SchweizId. VI 927Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- so haben wir einen gerumpten unverzogenlichen tag angesetzt1530 SchweizId. VI 927Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- die [uebelthaͤtter] sollen mit recht fuͤrgenommen werden, ... nemlich daß man ihnen einen geraumbten tag setzen soll, uff den tag sie dann ihr sach verantwortten1. Hälfte 16. Jh.? (Hs. Ende 17. Jh.) Böblingen/Reyscher,Stat. 404Faksimile (ca. 206 KB)
- raumen. einen tag, eine gewisse frist ansetzen1762 Wiesand 883Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Räumer
(Raumfisch)
Räumegeld
raumhaftig
Räumicht
Räumichtzins
räumig
(räumlichen)
(Räumling)