Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raumhaftig
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Raume
räumen
raumen
Räumer
(Raumfisch)
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raumhaftig
, adj.
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von einem Termin: festgesetzt, anberaumt
vgl.
raumen
- daß ... der roͤmische koͤnig dem opgenannten marggraven L. ... einen raumhafftigen tag, das ist acht tage nach ostern die schierest kunfftig sein yn der stat zu N. machen und bescheyden soll1350 Lünig,CGermD. I 1066
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