Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raummeister
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, m.
Aufseher über das Räumen (I)
- wegen raumung der haiden ist zu raummeister fürgeordnet worden B.1593 Unger,SteirWsch. 494Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"