Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raunen
Artikel davor:
räumig
(räumlichen)
(Räumling)
Raummeister
Raumrecht
(Räumstraße)
Raumte
Räumung
Räumungszeit
Raune
raunen
, v.I raunen, flüstern, auch eine geheime Beratung abhalten (sowohl zur Vorbereitung einer unerlaubten Handlung als auch vor Gericht im Rahmen von Beratungen der Partei)
II bei der Raune (II) seine Stimme abgeben, jn. wählen
III eine Erbteilung durch ein Losverfahren vornehmen
Artikel danach:
Rauner
(Raunung)
(Raunwita)
Raupe
raupen
Raupenvertreibung
1Rausch
2Rausch
1rauschen