Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raunen

raunen

, v.
I raunen, flüstern, auch eine geheime Beratung abhalten (sowohl zur Vorbereitung einer unerlaubten Handlung als auch vor Gericht im Rahmen von Beratungen der Partei)
II bei der Raune (II) seine Stimme abgeben, jn. wählen
III eine Erbteilung durch ein Losverfahren vornehmen