Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raupen
Artikel davor:
(Räumstraße)
Raumte
Räumung
Räumungszeit
Raune
raunen
Rauner
(Raunung)
(Raunwita)
Raupe
raupen
, v., auch subst.
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Raupen einsammeln und vernichten
- soll jedes orts-obrigkeit befugt seyn, durch gewisse leute das raupen verrichten zu lassen und den lohn dafuͤr von den saͤumigen oder wiederspenstigen durch zureichende zwangs-mittel einzubringen1681 CCMagdeb. III 332
- es hat disemnach die policei die untertanen dahin anzustrengen, daß sie bei strafe im fruͤlinge und andern zeiten fleißig raupen1757 Estor,RGel. I 542Faksimile (ca. 153 KB)
Artikel danach:
Raupenvertreibung
1Rausch
2Rausch
1rauschen
2rauschen
(Rausefracht)
Rauß
rauten
Rauzer