Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raupenvertreibung

Raupenvertreibung

, f.

Vertreibung, Vernichtung von Raupen; die Befähigung dazu wird hier als Indiz für Hexerei gewertet
  • die beschehenen denunciation, berüchtigung, auch verdechtiges malefactum der raupenvertreibung und andere umbstende lichtfertigen lebens
    1616 Diwo,HexprozSiegburg Anh. 1