Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raupenvertreibung
Raupenvertreibung
, f.
Vertreibung, Vernichtung von Raupen; die Befähigung dazu wird hier als Indiz für Hexerei gewertet
- die beschehenen denunciation, berüchtigung, auch verdechtiges malefactum der raupenvertreibung und andere umbstende lichtfertigen lebens1616 Diwo,HexprozSiegburg Anh. 1