Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rausch

2Rausch

, m.

Zustand der Trunkenheit
  • das zeugnis ... ist, dass die frauw ihme die dublonen im rausch aus der hand genommen, und er begert ihren nichts, sie solle ihm die dublonen widergeben
    1732 Münch,BernEheR. 100
  • bey derjenigen unzucht, die mit schlafenden oder besoffenen begangen wird, pfleget man gewoͤhnlich zu unterscheiden, ob der nothzuͤchtiger den rausch oder schlaf hinterlistig durch gewisse mittel verursachet hatte oder nicht
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 941
unter Ausschluss der Schreibform(en):