Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realänderung
Realänderung
, f.
konkrete, sachliche Änderung
- damit e.e. rat uff dem fall der nichthaltung, zu andern einsehen, und realenderung nicht ursach haben möge1582 Lübeck/Sehling,EvKO. V 373Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg