Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realbürge
Artikel davor:
rauten
Rauzer
Ravensburger
Re
Real
real
Realänderung
Realaufschlag
Realbeschwerde
Realbeschwernis
Realbürge
, m.
Person, die sich mit ihrem Grundbesitz für etw. verbürgt
- wann einer von beyden parten in beyden unter-instantien und ebenfalls in unserm hoff-gerichte verlohren, und gleichwohl unter unsere revision zu kommen suchet, derselbe soll real-buͤrgen zu stellen schuldig seyn1662 SammlLivlLR. II 268Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Realbürgschaft
Realforderung
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
Realschatzung
Realspruch