Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realbürgschaft
Artikel davor:
Rauzer
Ravensburger
Re
Real
real
Realänderung
Realaufschlag
Realbeschwerde
Realbeschwernis
Realbürge
Realbürgschaft
, f.
Bürgschaft mit dem Grundbesitz
- gewinnet jemand bey den niedrigen instantien, verlieret aber bey unserm hoff-gerichte, der soll vor sich real-buͤrgschafft stellen, sofern er unsere revision geniessen will1682 SammlLivlLR. II 870Faksimile - in Google Books
- [amtsversicherung durch caution] immassen wohl zu erwaͤgen ist, ob beamter sich in solchem vermoͤgen befindet, eine annehmliche dem amt proportionirliche real-buͤrgschaft zu leisten, widrigenfalls muß nothwendigermassen auf eine personalcaution gedrungen werden1774 Wagner,Civilbeamte I 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von den unterthanen darf unter dem vorwande, ihre entweichung zu hindern, kein baares geld, oder pfand, noch sonst eine real- oder personalbürgschaft abgefordert werden1786 HdbchÖstGes. X2 81
Artikel danach:
Realforderung
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
Realschatzung
Realspruch
Realtaler