Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realfron
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Re
Real
real
Realänderung
Realaufschlag
Realbeschwerde
Realbeschwernis
Realbürge
Realbürgschaft
Realforderung
Realfron
, f.
auf Grundbesitz lastender Frondienst
vgl.
Personalfron
- dass ein yedter schultheiss im landt, für andern dieser privilegien zue gaudiren hette: ... freyung von allen extraordinairen ahnlagen ... freyung von allen personal- vnndt real-frohnen vnndt achten1691 AnnNassau 19 (1885/86) 127
- im gegensatze der realfrohnen giebt es persoͤnliche, welche nicht in ruͤksicht des besitzes eines guts, sondern einer person obliegen1824 Mittermaier,PrivR. 227Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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