Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realsache
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Realaufschlag
Realbeschwerde
Realbeschwernis
Realbürge
Realbürgschaft
Realforderung
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
, f.
I
Rechtsstreit über Realsachen (II)
- inn das ordinari landrecht gehören alle realsachen und wann umb ein ligendes guet gestritten wirdt, desgleichen alle schermbs- und gegenschermbshandlungen1573 NÖLTfl. I 2, 2
- soll in real-sachen auf producirete original-uhrkunde die immissio in das geklagte gut erkandt ... werden1606 StadeGO. 307
- wann ein membrum der churmärkischen krieges- und domänenkammer und andere unter derselben stehende bediente ... belanget werden, stehen die sachen zur decision der p. kammer, ihre übrige real- und personal-sachen aber gehören zur decision des hiesigen kammer-gerichts1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 385
- das closter bleibt unter weltlicher gerichtsbarkeit des evangelischen landesherrn, ist daher den landesgesetzen unterworfen, und muß besonders in weltlichen realsachen bey der regierung und den weltlichen gerichten des landesfuͤrsten recht nehmen und ... geben1800 RepRecht V 268Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es [geistliches hof gericht] hat die jurisdiction in geistlichen ... sachen, über den clerum, capitul, stifter, klöster, deren haussgenossen in real und personal sachen1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 442
- in realsachen aller art stehen sie [standesherren] als beklagte in erster instanz unter dem hofgericht der provinz, wohin ihre besitzungen gehoͤren1807 SammlBadStBl. I 463
II
mit dem Grundeigentum verbundenes Recht
- wird sodann die jurisdiction auf solch einschichtigen guͤtern in der naͤmlichen maas, wie in der hofmarch selbst exercirt, jedoch mit dem unterschied, daß die hofmarchliche jurisdiction als eine realsache auf dem gut haftet1770 Kreittmayr,StaatsR. 445Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Realschatzung
Realspruch
Realtaler
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Reassumierung
Rebacker
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