Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realzins
Artikel davor:
Realbürgschaft
Realforderung
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
Realschatzung
Realspruch
Realtaler
Realzins
, m.
auf Immobilien lastender Zins
vgl.
Reallast
- weil die zinsskäuff vor alten zeiten nicht bekandt, oder nit so vil gebräuchig gewest, machen vnsere gelehrte ein vnterscheid zwischen den blossen personal-schulden vnd den real-zinsen, so ob einem fruchtbaren gut erkaufft werden1648 Gothein,Colloqu. 61
- der belastete soll ferner allein das recht haben, die rente in capital abzulösen; realzinsen, dingliche rechte werden hierdurch in capital verwandelt1821 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 38
- auch dieses institut [hubenverfassung] ist aufgelösst durch die neuere in dem jahre 1816 getroffene einrichtung, dass die hubenrente auf die einzelnen grundstücke als realzins vertheilt wurde1829 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 71