Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reassumierung
Artikel davor:
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
Realschatzung
Realspruch
Realtaler
Realzins
reassumieren
Reassumierung
, f.
Wiederaufnahme
- auf nächstkünftigen reichstag ... welchen wir ... zu reassumier- und kontinuierung des jetzigen innerhalb zweien jahren ... eröffnet haben wollen1654 JRA.(Laufs) § 192
Artikel danach:
Rebacker
Rebbach
Rebbannwart
Rebbauordnung
Rebbauschauer
Rebenbeschauer
Rebbrief
Rebe
Rebell