Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rebellenbube

Rebellenbube

, m.

Aufständischer
  • so sich keyserlich majestät hetten gerüsst auf wasser und landt gegen dem türckhen ... so muest man es unterwegen lassen, merer hilf heroben im reich lassen der bösen rebellenpuben halben
    1552 BayrStChr. 219