Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rebellerei

Rebellerei

, f.

wie Rebellion 
  • fals sich widersetzlichkeit, aufruhr oder rebellerey und dergleichen auf denen bergwercken ... erheben, und die berg-bedienten demselben zu begegnen zu schwach seyn sollten, so sollen unsere ober- und andere beamten ... denenselben uff erfordern beystehen
    1685 HessSamml. III 288
  • ob sich auch begaͤbe, daß die lehnung und monat-sold nicht eben zu bestimmter zeit vorhanden, oder auch grosser hinderung wegen, nicht alsofort ausgegeben werden koͤnte, so soll doch niemand sich geluͤsten lassen, sich zu rottiren ... oder andern ungehorsam und rebellerey anstifften
    1698 Lünig,CJMilit. 620