Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rebland

Rebland

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Landstück für den Weinanbau
  • [die Lehnleute sollten] das guot nüt teilen und alwegen zwen guot tagwän reben in dem rebland zuo reben buwen
    1454 SchweizId. VI 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):