Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Recepisse
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, n.
aus lat. cognosco me recepisse, einer Bestätigungsformel über den Erhalt von Dokumenten, EWFS. 754
Empfangsbestätigung
Empfangsbestätigung
- von diser statt Sch. ist ein recepisse auf das juͤngste kayserl. reichs-tags-ausschreiben ertheilt ... worden1602 Moser,StaatsR. 40 S. 356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vff welches end hin sy denn begehrenden ... abschrifftliche bekandtnussen oder recepisse von sich geben sollen1616 WaadtStat. 14Faksimile (ca. 221 KB)
- recepiß, recepiß-zettel ... heißt insgemein ein ausgestellter schein, daß einem ein brief, packet, citation ... behaͤndiget und uͤberbracht worden1741 Zedler 30 Sp. 1269Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- recepisse, wird genennt ein schein, daß ein brieff zu recht bracht worden, loco recognitionis sive recepisse, an statt eines schein scil ertheilet1753 Oberländer 593Faksimile - in Google Books
- daß, wenn eine schubspersohn zur weiteren beförderung euch zugeschicket wird, ihr erstens: in den ausstellenden recepisse den tauf- und zunamen dieser persohn ... anmerken sollet1781 NÖsterr./ÖW. XI 53Faksimile (ca. 49 KB)
- ist bey einer ausfertigung ein beweis noͤthig, daß solche wirklich an die behoͤrde eingehaͤndigt sey, so werden die boten angewiesen, sich einen empfangschein (recepisse) geben zu lassen1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 169Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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