Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Recepisse

Recepisse

, n.

aus lat. cognosco me recepisse, einer Bestätigungsformel über den Erhalt von Dokumenten, EWFS. 754
Empfangsbestätigung
  • von diser statt Sch. ist ein recepisse auf das juͤngste kayserl. reichs-tags-ausschreiben ertheilt ... worden
    1602 Moser,StaatsR. 40 S. 356
  • vff welches end hin sy denn begehrenden ... abschrifftliche bekandtnussen oder recepisse von sich geben sollen
    1616 WaadtStat. 14
  • recepiß, recepiß-zettel ... heißt insgemein ein ausgestellter schein, daß einem ein brief, packet, citation ... behaͤndiget und uͤberbracht worden
    1741 Zedler 30 Sp. 1269
  • recepisse, wird genennt ein schein, daß ein brieff zu recht bracht worden, loco recognitionis sive recepisse, an statt eines schein scil ertheilet
    1753 Oberländer 593
  • daß, wenn eine schubspersohn zur weiteren beförderung euch zugeschicket wird, ihr erstens: in den ausstellenden recepisse den tauf- und zunamen dieser persohn ... anmerken sollet
    1781 NÖsterr./ÖW. XI 53
  • ist bey einer ausfertigung ein beweis noͤthig, daß solche wirklich an die behoͤrde eingehaͤndigt sey, so werden die boten angewiesen, sich einen empfangschein (recepisse) geben zu lassen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 169
unter Ausschluss der Schreibform(en):