Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenaufnehmer
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3rechen
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Rechen
Rechenamt
Rechenaufnehmer
, m.
Mitglied des 1594 eingerichteten und mit Steuerbewilligungsrecht ausgestatteten bayrischen erweiterten Landtagsausschusses
vgl.
Rechenherr,
Rechenrat (I)
- ermelte verordnete, rechenaufnemer und adjuncten, so mit ihrer churf. drt. vorwißen zu beschreiben weren, auch gewalt haben sollen, auf ratification eines künftigen allgemeinen landtags mit höchstgedacht s. churf. drt. zu ... schließen1669 Dollinger,MaxFinanzref. 310