Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechendienst

Rechendienst

, m.

Dienst mit dem Rechen (I) beim Heumachen
  • beede frauen witibin sollen [als Dorfherrinnen] die jährliche rechendienst und die hünner, deßgleichen von ihnen und ihren nachkommen der statt G. die sechs heller heugelt jährlichen geraicht werden
    1577 WürtLändlRQ. I 506