Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenei

Rechenei

, f.

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in Frankfurt a.M.: wie Rechenkammer 
  • was ... an solchen straffen und bussen ... einbracht wird ... die helffte auf die recheney zu lieffern und die andere helffte unter die haußarme juden, so dessen nothduͤrfftig, auszuspenden
    1606 Schudt,JüdMerkw. III 147
  • die deputirten hn. von der dritten banck, welche auf der recheney sitzen
    1734 Lersner,FrankfChr. II 1 S. 551
  • unter deposition auf löbl. recheney der daraus zu erlösenden gelder salvo jure cujuscunque unterthänig angehalten
    1773 Kriegk,Goethe 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):