Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenhaus
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Rechendienst
Rechenei
Rechengeld
Rechenhaus
, n.
Rechengebäude, Gebäude eines großen Rechens (II)
vgl.
2Rechenschreiber
- rechenschreiber und kolschreiber sollen in den rechenhäusern ihr wonung halltenvor 1541 Unger,SteirWsch. 496Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"