Rechenjahr, n.
Rechenjahr, n.
"das je dritte, vierte od. fünfte Jahr, in welchem das Vermögen der Bürger zum Behuf der Bersteuerung verrechnet wird" ZeitzEidgesch. 19
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eyn iglicher burger [sal] ... alle sine guter ... yn den rechen jaren, wenn die werden, dem rathe berechen vnd dortzu sinen eyt thun, das er alle syn gut noch disser satczunge ... verrechtet habe14./15. Jh. ZeitzEidgesch. 4