Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenkammer
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, f.
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Teil einer Verwaltung, der mit den finanziellen Angelegenheiten betraut ist; meist kollegialisch organisiert
vgl.
Rechenstube
- geschêfftbrieve ... so an den ôbristen schaczmeister, die rechencamer oder annder officiers und ambtlewt ausgên1498 Seeliger,Erzkanzler 203
- off anders soe sullicks geschieden, sullen die reikenmeysteren in der tijt up die reikenkamer nyet laeten passieren1562/64 NijmegenStR. 207Faksimile (ca. 193 KB)
- sollen der landtschreiber, die secretarien und copiisten in der rechencamer ... sich nach irer rechencamer ordnung ... zu verhalten schuldig seinMünsterKzlO.(1574) 256
- soll ... bey unserer hoffhaltung niemandts einig almosen mehr gegeben werden, er seye dann deßen von nöten und hab mit unsers hoffmeisters ... vorwißen von dem landschreiber und einem rath alhie ein zaichen außgebracht ... und sich deßwegen bey unserer rechenkammer anzaigen und auffschreiben lassen1581 Pfalz/Kern,HofO. I 190
- der rechen cammer ... sol gmelter cantzler, landthoffmeister vnd marschalck neben dem rechenmeister ... beywohnen1592 ZBergGesch. 2 (1865) 223
- [canzlers gehalt jarlichs] ... aus den verfellen der rechencammer ungeferlich ... 26 ggl.1593/95 Jülich/VjschrSozWG. 8 (1910) 553
- ierer churfurstlichen gnaden renovator bey dero rechencammer1613 SchriesheimW. 266
- die jahresrechnungen, welche sie [die deputirten] ... den herren an der rechenkammer ... zu geben verbunden sein sollen1718 BaselRQ. I 2 S. 748Faksimile (ca. 210 KB)
- die rechnungen werden zwar insgesamt auf der rechenkammer abgenommen, aber die abnahme der rechnungen von der generalkrieges- und von der generaldomänenkasse soll durch die dirigirende ministros ... geschehen1722 ActaBoruss.BehO. III 640
- cammer wird ein collegium und versammlung gewisser bedienten genennet, welche zu einer eigenen verrichtung geordnet sind, und daher die cammer einen bey-namen fuͤhret ... also hat ... die rechen-cammer die abnahme derer rechnungen derer rechnenden bedienten ... zu verwalten1733 Zedler V 425Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle die rechencammer aus einem praesidenten herrnstandes, einem hofrath, 4 rechencammer-räthen und dem erforderlichen canzleypersonali bestehen1773 Kretschmayr-Walter III 332
- die rechnungskammer ... eine kammer, d.i. collegium solcher personen, welches über die einnahmen und ausgaben gewisser art rechnung führet, und auch die rechenkammer, zuweilen auch nur die kammer schlechthin genannt wird. die kaiserlich-königliche rechnungskammer zu Wien hat einen präsidenten, verschiedene hofräthe, rechenkammerräthe u.s.f. eben daselbst und in andern oberdeutschen gegenden führet sie auch den nahmen der raitkammer1777 Adelung III 1312Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ... einer von den fürstlichen kutschern, stallknechten ... jemanden hafer oder gerste ... zum verkauf anböthe, so soll derjenigen, welchem der antrag geschiehet, den kauf ... unverzüglich auf der fürstlichen rechen-cammer anzeigen1785 VerordnAnhDessau II 7Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)