Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Rechenmeister
Artikel davor:
Rechenjahr
Rechenkammer
Rechenkammerordnung
Rechenkammerregistrator
Rechenkammersekretär
Rechenskammerverwandte
Rechenlade
Rechenmahl
(Rechenmahlzeit)
Rechensmann
1Rechenmeister
, m.
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I
Buchführer, Rechnungsführer; wie Rechenmann
- were ob ain ledergaͤrw ain werk ... gemachet hette und das die schower nit gůt seiten ... [wird verordnet] das davon ain rechenmaister von ieglichem stuk 1 ß den. ze bůß inneme1382 LeutkirchStR. 111
- [es] sal der hofman und der rechenmeister burge werden fur die koste [wann ein herr von Hanawe da ist], und sollen es dann die hubner bezalen1387 Stockstadt/GrW. VI 394Faksimile (ca. 257 KB)
- das gelt [Schoß- und Personengeld] in büschen zu gehalten vnd ... so das die rechenmeister begerent ine zu gebn1440 RegActSpeyer 4b
- den rechenmeister, wilche die jarregister besichtigt und mit den arbeitsleuten abgerechent haben, zu belonung geben 13 1/2 g. 1 alb.1520 MarburgRQ. II 496Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- twe personen van der gemeinten tot rekenmeisteren gestalt werden1562 NijmegenStR. 285Faksimile (ca. 161 KB)
- off anders soe sullicks geschieden, sullen die reikenmeysteren in der tijt up die reikenkamer nyet laeten passieren1562/64 NijmegenStR. 207Faksimile (ca. 193 KB)
- ordtnen wir, daß ... zu ... verwaltung der kirchengüter und gefälle zuvorderist ein verwalter ... dan auch ein geübter rechtsgelehrter sambt zweyen zugeordtneten, deren einer ein rechenmeister, der ander ein rechenschreiber ... seyen, ... angenommen ... werden1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 490Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wie dann auch jedes jahrs rezessen und güldnoten durch verordnete rechenmeister in beisein gerichten den stedten zu nutzen anzulägen1. Hälfte 17. Jh. Ennen,Saarstädte 232
- einer von den amts-cammer-raͤthen oder rechenmeistere1653 HistBeitrPreuß. II 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Rechenlehrer
- fremd arzet, rechen- oder lermeister, so gmeinem nutz dienstlich syn, mögent beherberget werden1539 SchweizId. IV 518Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wenn goldinschreiber und rechenmeister kämen, dasz die verordneten von u.g.hr. sie fürhin eigentlich erkundigen1575 Nyström,Schul. 142
- will sich gebüren, das einem rechen meister freye herberge ... geben werde1583 Nordhausen/Nyström,Schul. 44
- es soll aber kein ... rechenmeister angenommen werden, er habe den zuvor ... sich im rechnen, buchhalten, visiren und dergleichen künsten ... probieren laszen1662 Güstrow/Nyström,Schul. 152
- der älteste in der canzley eingeschriebene diener ... [mag] uf vorhergehendes rechen examen interims-weiß [eine freie Schulhalterstelle] annehmen, biß er nechstens uf absterben eines rechenmaisters ohne alle hindernuß in die zahl der rechenmaister eintretten [kann]1665 Nürnberg/SchulO.(Vormbaum) II 635Faksimile - in Google Books
- von der gewerbssteuer befreit sind ... schreib-, rechen- und zeichenmeister1815 SammlBadStBl. III 159
III
Mitglied eines Rats (V 3), der für die Finanzverwaltung zuständig ist
- wann einer [gesell] gestrafft wurde ... der solle den jederzeit verordneten rechenmeister angeloben und die straff ... in einem monat zu erlegen schuldig sein1589 Schanz,Gesellenverb. 277Faksimile - in Google Books